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Windkraftanlagen

Im Bereich von Projekten für die Errichtung von Windkraftanlagen (Windparks) nehmen wir die Kontakte zu den Eigentümern und Nutzungsberechtigten auf. Bei diesen wird die erforderliche Baulast in Abhängigkeit der überschatteten Flächen eingeholt. IPS führt die Berechnung der überschatteten Flächen für die einzelnen Flurstücke durch. Des weiteren übernehmen wir Teilflächenankauf für die Fundamentfläche der einzelnen WKA's. Auch hier wird anschließend die Oberflächenentschädigung durchgeführt. Das Verhandeln von evtl. benötigten Baustraßen für die Wartungsfirmen kann ebenso übernommen werden.

Feststellung der Grundeigentümer

Die Ermittlung der Grundeigentümer erfolgt anhand von Grundbuch- und Liegenschaftsauszügen. Sind keine verlässlichen Daten von den zuständigen Behörden zu erfahren, so werden geeignete Maßnahmen und Nachforschungen eingeleitet. Alle gewonnenen Informationen werden mit der EDV erfasst.

Verhandlung der Baulast

Für das Verhandeln der Baulast wird vorab die Berechnung der überschatteten Fläche für das betroffene Flurstück durchgeführt. Für die genaue Berechnung der überschatteten Fläche kann ein GIS-System eingesetzt werden. Auf der Basis der vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellten Richtsätze für den Ankauf von Teilflächen und für das Verhandeln der Baulasten werden diese Verhandlungen durchgeführt.

Im Zuge dieser Verhandlungen werden ergänzenden Angaben erfragt: Name, Adresse der Nutzungsberechtigten (Pächter), Nutzung der betroffenen Fläche, Drainagen, Privatleitungen (Leitungspläne und Unterlagen werden vom Eigentümer übernommen, gesichtet bzw. kopiert und dem Planer zur Verfügung gestellt).

Die ermittelten Vertrags- und Flurstücksdaten werden mithilfe unserer EDV erfasst.

Nach Abschluss einer Baulast oder eines Teilflächenankaufes und notarieller Beglaubigung der Eintragungsbewilligung wird die Eintragung der Dienstbarkeit beim Grundbuchamt veranlasst. Sollten Verhandlungen für die Errichtung von Baustraßen für die Wartungsfirmen erforderlich werden, so können wir diese ebenfalls übernehmen. Anschließend wird die beurkundete Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt eingereicht.

Oberflächenentschädigung

Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird durch IPS die Schadensregulierung durchgeführt.

D-29227 Celle Lärchenweg 7 Tel.: +49(0)5141-980936/37 Fax:+49(0)5141-980938

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